In den meisten Fällen ist keine Baugenehmigung notwendig, insbesondere bei auf Dächern installierten Anlagen. Allerdings gibt es Ausnahmen, z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden oder bei Freiflächenanlagen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung der notwendigen Genehmigungen.